1812. Welche Arten von Einkünften zählen nicht unter die Ertragsprüfung Die folgenden Einkommenserträge (oder - verluste) zählen nicht als Erwerbseinkommen aus der Erwerbstätigkeit oder selbständigen Erwerbstätigkeit: Einkommen aus der Erwerbstätigkeit oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit in oder Nach dem Monat wechselt die Person FRA Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, das in einem steuerpflichtigen Jahr nach dem Jahr erhalten wird, in dem die Person Anspruch auf Leistungen hat. Ein solches Einkommen darf nicht auf Leistungen bezogen werden, die nach dem ersten Leistungsanspruch erbracht werden. Hinweis: Dieses Einkommen ist nur für Zwecke der Ertragsprüfung vom Bruttoeinkommen ausgenommen. Schadensersatzansprüche, Rechtsanwaltskosten, Zinsen oder Strafen, die aufgrund von Gerichtsurteilen oder Kompromissabsprachen mit dem Arbeitgeber aufgrund eines Lohnanspruchs geleistet werden Hinweis: Jede zurückbehaltene Lohnforderung, die in einer Lohnforderung zurückgezahlt wird,...